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Das Betreten des Geländes ist für Besucher nur unter Anerkennung
der Flohmarktordnung gestattet. Mit Betreten wird die Marktordnung
anerkannt.
Da in letzter Zeit vermehrt Beschwerden bei uns eintreffen
über Personen, die
Grünflächen, Tiefgaragen und den Bach hinter der Cyta zum
Entrichten ihrer Notdurft missbrauchen, möchten wir darauf hinweisen,
dass wir eine WC- Anlage bei der Tankstelle haben und Sie bitten diese
auch in Anspruch zu nehmen. Falls wir jedoch jemanden dabei erwischen,
werden wir eine Anzeige bei der Polizei veranlassen und von unserer
Seite eine Entschädigungsgebühr von 100,- Euro einfordern.
Besucher-Marktordnung
Das
Befahren des Flohmarktgeländes mit Inlineskates, Fahrräder,
Autos oder anderen Sportgeräten ist aus Sicherheitsgründen
während der Veranstaltung untersagt. Hunde sind an einer
geeigneten Leine zu führen.
Das Gelände weist möglicherweise Bodenunebenheiten auf,
da durch
kann es witterungsbedingt zu Bildung von Schnee- und Eisglätte
(Rutschgefahr) kommen.
Das Befahren des
Geländes geschieht auf eigene Gefahr.
Jeder Teilnehmer und
Besucher betritt das Veranstaltungsgelände auf eigene Gefahr.
Der Veranstalter haftet nur bei grober Fahrlässigkeit.
Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände gelten die Verkehrsregeln
der Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie die Privatbesitz
Klauseln. Das Parken auf Straßen ist Verboten, Parken ist nur
auf den ausgeschilderten Parkplätzen erlaubt. Auch Behinderten
Parkplätze sind nur für diese vorgesehen. Wir möchten
sie nochmals darauf hinweisen das auch am Sonntag die
Straßenverkehrsordnung und die Beschilderung auf dem
Cyta-Gelände zu befolgen ist.
FREIWILLIGE FEUERWEHR
Bezirk Innsbruck-Land
6176 VÖLS
e-mail: ff-voels@aon.at
Betrifft: Flohmarkt am Freigelände – Cyta EKZ
Um eine ungehinderte, rasche Zufahrt bei einem Brand-technischen Einsatz
zu den Firmen im gesamten Cyta Gelände zu gewährleisten sind folgende
Maßnahmen zu beachten:
Tiroler Feuerpolizeiverordnung, Allgemeine Verbote, § 4 Absatz d + e
Alle Feuerwehrzonen müssen jederzeit mit LKWs erreichbar sein und sind
dauerhaft freizuhalten.
Alle Oberflurhydranten zur Löschwasserversorgung müssen jederzeit
zugänglich sein und sind dauerhaft freizuhalten.
Alle Zugänge-Zufahrten zu den Brandmeldeanlagen-Feuerwehrtresor müssen
jederzeit zugänglich sein, und sind dauerhaft freizuhalten.
Alle Haupteingänge, Nebeneingänge, Lieferanteneingänge und
Notausgänge-Türen müssen jederzeit zugänglich sein und sind dauerhaft
freizuhalten.
Weiter Parkplätze haben wir
Hinter dem Cyta-Areal folgen sie bitte der Schilderung:
Weitere
Parkplätze
Seit Januar 2008 wird
jeder Falschparker in Form von Strafzetteln durch den ÖWD mit € 20,- zur Kasse gebeten.
Dieses Geld wir an die Gemeinde Völs für soziale Zwecke gespendet.
Der Veranstalter
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