Sehr geehrte Besucher 

Das Betreten des Geländes ist für Besucher nur unter Anerkennung der Flohmarktordnung gestattet. Mit Betreten wird die Marktordnung anerkannt.

Da in letzter Zeit vermehrt Beschwerden bei uns eintreffen über Personen, die Grünflächen, Tiefgaragen und den Bach hinter der Cyta zum Entrichten ihrer Notdurft missbrauchen, möchten wir darauf hinweisen, dass wir eine WC- Anlage bei der Tankstelle haben und Sie bitten diese auch in Anspruch zu nehmen. Falls wir jedoch jemanden dabei erwischen, werden wir eine Anzeige bei der Polizei veranlassen und von unserer Seite eine Entschädigungsgebühr von 100,- Euro einfordern.  

Besucher-Marktordnung

Das Befahren des Flohmarktgeländes mit Inlineskates, Fahrräder, Autos oder anderen Sportgeräten ist aus Sicherheitsgründen während der Veranstaltung untersagt. Hunde sind an einer geeigneten Leine zu führen. Das Gelände weist möglicherweise Bodenunebenheiten auf, da durch kann es witterungsbedingt zu Bildung von Schnee- und Eisglätte (Rutschgefahr) kommen. Das Befahren des Geländes geschieht auf eigene Gefahr. Jeder Teilnehmer und Besucher betritt das Veranstaltungsgelände auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nur bei grober Fahrlässigkeit. Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände gelten die Verkehrsregeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie die Privatbesitz Klauseln. Das Parken auf Straßen ist Verboten, Parken ist nur auf den ausgeschilderten Parkplätzen erlaubt. Auch Behinderten Parkplätze sind nur für diese vorgesehen. Wir möchten sie nochmals darauf hinweisen das auch am Sonntag die Straßenverkehrsordnung und die Beschilderung  auf dem Cyta-Gelände zu befolgen ist.

FREIWILLIGE FEUERWEHR
Bezirk Innsbruck-Land
6176 VÖLS
e-mail: ff-voels@aon.at

Betrifft: Flohmarkt am Freigelände – Cyta EKZ
Um eine ungehinderte, rasche Zufahrt bei einem Brand-technischen Einsatz zu den Firmen im gesamten Cyta Gelände zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen zu beachten:
Tiroler Feuerpolizeiverordnung, Allgemeine Verbote, § 4 Absatz d + e
Alle Feuerwehrzonen müssen jederzeit mit LKWs erreichbar sein und sind dauerhaft freizuhalten.
Alle Oberflurhydranten zur Löschwasserversorgung müssen jederzeit zugänglich sein und sind dauerhaft freizuhalten.
Alle Zugänge-Zufahrten zu den Brandmeldeanlagen-Feuerwehrtresor müssen jederzeit zugänglich sein, und sind dauerhaft freizuhalten.
Alle Haupteingänge, Nebeneingänge, Lieferanteneingänge und Notausgänge-Türen müssen jederzeit zugänglich sein und sind dauerhaft freizuhalten.


  Weiter Parkplätze haben wir Hinter dem Cyta-Areal folgen sie bitte der Schilderung:

Weitere Parkplätze 

Seit Januar 2008 wird jeder Falschparker in Form von Strafzetteln durch den ÖWD mit € 20,- zur Kasse gebeten. Dieses Geld wir an die Gemeinde Völs für soziale Zwecke gespendet.

Der Veranstalter

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