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Flohmarktordnung

Sehr geehrte BesucherInnen und AusstellerInnen,

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das Betreten des Geländes ist für BesucherInnen nur unter Anerkennung der nachfolgenden Flohmarktordnung gestattet.

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Bedingung für die Teilnahme als AusstellerIn am Flohmarkt ist die Unterzeichnung des der Flohmarkordnung beiliegenden Beiblatts.

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